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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Im Bundestag notiert: Widersprüche gegen Entscheidungen von SGB-II-Behörden

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Beitrag von Willi Schartema Mo 10 Jun 2013 - 11:07


Arbeit und Soziales/Antwort - 06.06.2013


Berlin: (hib/CHE) Im Oktober 2012 lagen den Jobcentern circa 186.000 Widersprüche gegen Entscheidungen von SGB-II-Behörden vor.

Zu selben Zeit wurde ein
Bestand von ungefähr 202.000 Klagen aus dem Bereich der Grundsicherung
für Arbeitssuchende ermittelt. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer
Antwort (
17/13449) auf eine Kleine Anfrage (17/13232) der Fraktion Die Linke.

Daraus geht auch hervor,
dass 53 Prozent der im Oktober 2012 abschließend bearbeiteten
Widersprüche zurückgewiesen und zehn Prozent der Klagen abgewiesen
wurden.


Auch unterwegs aktuell informiert mit der kostenlosen App "Deutscher Bundestag" und unter m.bundestag.de.

http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/06/im-bundestag-notiert-widerspruche-gegen.html

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