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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Berlin, 25.6.2013: Sanktionen im SGB II – nur problematisch oder verfassungswidrig? Ein Streitgespräch zwischen Wolfgang Nešković und Prof. Dr. Uwe Berlit
Veranstaltung: Sanktionen im SGB II ? nur problematisch oder verfassungswidrig?Ein
Streitgespräch zwischen Wolfgang Neskovic (Richter am Bundesgerichtshof
a.D. und unabhängiger Abgeordneter) und Prof. Dr. Uwe Berlit
(Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht)Die
Frage der Verfassungskonformität der Sanktionsregelungen im SGB II ist
seit Jahren umstritten. Während das Gros der JuristInnen die Auffassung
vertritt, Sanktionen seien nicht zu beanstanden, entscheidend sei - nur -
die verfassungskonforme Anwendung der Regelungen, bestreitet eine
Minderheit die Verfassungskonformität vor allem in Teilbereichen.
Wolfgang Neskovic ist der Auffassung, schon die gesetzliche Regelung sei
verfassungswidrig. Demgegenüber hält Uwe Berlit sie grundsätzlich für
verfassungskonform, wenngleich er die härteren Regeln gegen
Unter-25-Jährige als problematisch ansieht.
Was ist dran an der Auffassung Neskovic? Überzeugen die Gegenargumente?
Und was folgt aus der konträren Sicht zweier ausgewiesener, bundesweit
bekannter Juristen?
Den Status Quo einfach hinzunehmen, ganz so, als sei dies eine
akademisch-juristische Kontroverse, ist nicht akzeptabel. Im Jahr 2012
wurden über eine Millionen Sanktionen verhängt. Kürzungen oder die
vollständige Streichung des ALG II gefährden die Existenz der
Betroffenen und ihrer Familien. Sanktionen befördern die Verbreitung von
Niedrig-lohn, da schon die Sanktionsdrohung Erwerbslose zwingt, Arbeit
zu schlechtesten Bedingungen anzunehmen.
Dies sowie die nicht enden wollende Klageflut und der konstant hohe
Anteil erfolgreicher Widersprüche und Klagen machen deutlich, warum die
Frage der Verfassungswidrigkeit dringend einer Klärung bedarf.
In dem Streitgespräch soll es nicht um die Alltagspraxis und die
Umsetzung der Sanktionsregelungen gehen. Vielmehr steht die
Verfassungskonformität der Sanktionsparagraphen spätestens seit dem
Regelsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9.2.2010 grundlegend
in Frage.
Dienstag, 25.6.2013, 17:00 - 20.00 Uhr. ver.di, Köpenickerstr. 30, 10179
Berlin, (S-Ostbahnhof; Busse 140, 147 und 265 bis Bethaniendamm). Auf unabhängig-und-parteilos.de können Sie schon heute zum Thema diskutieren und auch den Flyer der Veranstaltung herunterladen.
Quelle: Wolfgang Ne?kovi? MdB
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/06/berlin-2562013-sanktionen-im-sgb-ii-nur.html
Willi S
Streitgespräch zwischen Wolfgang Neskovic (Richter am Bundesgerichtshof
a.D. und unabhängiger Abgeordneter) und Prof. Dr. Uwe Berlit
(Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht)Die
Frage der Verfassungskonformität der Sanktionsregelungen im SGB II ist
seit Jahren umstritten. Während das Gros der JuristInnen die Auffassung
vertritt, Sanktionen seien nicht zu beanstanden, entscheidend sei - nur -
die verfassungskonforme Anwendung der Regelungen, bestreitet eine
Minderheit die Verfassungskonformität vor allem in Teilbereichen.
Wolfgang Neskovic ist der Auffassung, schon die gesetzliche Regelung sei
verfassungswidrig. Demgegenüber hält Uwe Berlit sie grundsätzlich für
verfassungskonform, wenngleich er die härteren Regeln gegen
Unter-25-Jährige als problematisch ansieht.
Was ist dran an der Auffassung Neskovic? Überzeugen die Gegenargumente?
Und was folgt aus der konträren Sicht zweier ausgewiesener, bundesweit
bekannter Juristen?
Den Status Quo einfach hinzunehmen, ganz so, als sei dies eine
akademisch-juristische Kontroverse, ist nicht akzeptabel. Im Jahr 2012
wurden über eine Millionen Sanktionen verhängt. Kürzungen oder die
vollständige Streichung des ALG II gefährden die Existenz der
Betroffenen und ihrer Familien. Sanktionen befördern die Verbreitung von
Niedrig-lohn, da schon die Sanktionsdrohung Erwerbslose zwingt, Arbeit
zu schlechtesten Bedingungen anzunehmen.
Dies sowie die nicht enden wollende Klageflut und der konstant hohe
Anteil erfolgreicher Widersprüche und Klagen machen deutlich, warum die
Frage der Verfassungswidrigkeit dringend einer Klärung bedarf.
In dem Streitgespräch soll es nicht um die Alltagspraxis und die
Umsetzung der Sanktionsregelungen gehen. Vielmehr steht die
Verfassungskonformität der Sanktionsparagraphen spätestens seit dem
Regelsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9.2.2010 grundlegend
in Frage.
Dienstag, 25.6.2013, 17:00 - 20.00 Uhr. ver.di, Köpenickerstr. 30, 10179
Berlin, (S-Ostbahnhof; Busse 140, 147 und 265 bis Bethaniendamm). Auf unabhängig-und-parteilos.de können Sie schon heute zum Thema diskutieren und auch den Flyer der Veranstaltung herunterladen.
Quelle: Wolfgang Ne?kovi? MdB
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/06/berlin-2562013-sanktionen-im-sgb-ii-nur.html
Willi S
_________________Hartz IV - Eine Leistungskürzung über 23 Monate wegen der Tilgung eines Mietkautionsdarlehens ist verfassungswidrig.
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html
Beistand nach § 13 Abs 4 SGB X nähere Umgebung
Willi Schartema- Admin
- Anzahl der Beiträge : 6819
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 68
Ort : Duisburg

» S. a. Aufsatz von Prof. Dr. Uwe, Berlit, abgedruckt in info also 5/2013 - Sanktionen im SGB II - nur problematisch oder verfassungswidrig?
» Auch bei schuldhafter Herbeiführung einer Notlage haben Hartz IV-Empfänger Anspruch auf Übernahme von Mietschulden, insbesondere, wenn die Antragstellerin psychisch krank ist und bereits Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten erhält Das
» Gamescom 2013
» Aufteilung nach EVS-Abteilungen des Regel-Bedarfs – 2011 – 2012 – 2013 auf Basis Entwurf Regel-Bedarfs-Ermittlungs-Gesetz (RBEG) in BT-Drs. 17/3404 von Rüdiger Böker *
» Sanktionen bei Hartz IV: unbedingt verfassungswidrig!
» Auch bei schuldhafter Herbeiführung einer Notlage haben Hartz IV-Empfänger Anspruch auf Übernahme von Mietschulden, insbesondere, wenn die Antragstellerin psychisch krank ist und bereits Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten erhält Das
» Gamescom 2013
» Aufteilung nach EVS-Abteilungen des Regel-Bedarfs – 2011 – 2012 – 2013 auf Basis Entwurf Regel-Bedarfs-Ermittlungs-Gesetz (RBEG) in BT-Drs. 17/3404 von Rüdiger Böker *
» Sanktionen bei Hartz IV: unbedingt verfassungswidrig!
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» "Festlegung der Richtwerte" der Stadt Baden-Baden zur Bestimmung der Angemessenheit von Kosten der Unterkunft gem. § 22 Abs. 1 SGB II entspricht nicht den Anforderungen des Bundessozialgerichts an ein schlüssiges Konzept.
» Kein Mehrbedarf nach dem SGB II für Kosten anlässlich der Fahrten zu einer ambulanten psychotherapeutischen und psychiatrischen Behandlung SG Karlsruhe, Urteil vom 14.02.2018 – S 11 AS 3439/16 (rechtskräftig)
» Normen: § 35 Abs. 1 SGB XII - Schlagworte: Grundsicherung bei Erwerbsminderung, Kosten der Unterkunft, Werra-Meißner-Kreis, Analyse und Konzepte SGB XII
» Auch die 33. Kammer am SG Kiel bestätigt die neuen Mietobergrenze der Stadt Kiel, ein Beitrag von RA Helge Hildebrandt
» Früheres Wohnkostenkonzept im Landkreis Limburg-Weilburg nicht rechtmäßig - Sozialgericht Wiesbaden, Urteil vom 24.11.2017, Az.: S 16 AS 1131/15
» Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Regelungsanordnung - Anordnungsanspruch - summarische Prüfung - Asylbewerberleistung - Anspruchseinschränkung - Zuständigkeit eines anderen Mitgliedstaates - Abweichung vom Dublin-Verfahren -
» Zur Gewährung eines Barbetrags bei vorläufiger Unterbringung im Maßregelvollzug Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen 8. Senat, Urteil vom 25.01.2018- L 8 SO 69/15
» Kostenübernahme eines Gebärdensprachdolmetschers für den Schulbesuch SGB XII Sächs. LSG, Beschluss v. 27.03.2018 - L 8 SO 123/17 B E
» Angelegenheiten der Bundesagentur für Arbeit SGB III Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen 7. Senat, Urteil vom 13.03.2018 - L 7 AL 71/16