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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Deutscher Caritasverband e.V. plädiert für 50 € Regelsatzerhöhung

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Beitrag von Willi Schartema Di 4 Jun 2013 - 10:56

Caritas fordert Konsequenzen aus dem 4. Armuts- und
Reichtumsbericht.



"Man kann lange über Armutsdaten diskutieren. Es
kommt aber darauf an, die Lage der Menschen, die auf Grundsicherungsleistungen
angewiesen sind, zu verbessern", fordert Neher.


Dringend erforderlich sei eine Erhöhung des
Regelsatzes für Hartz IV-Bezieher.


"Berechnungen der Caritas zeigen, dass der
Regelsatz auf Kante genäht ist", macht Neher deutlich.


"Für Erwachsene ist nach den Berechnungen der
Caritas eine Erhöhung um 50 Euro unumgänglich, damit die soziale und kulturelle
Teilhabe gewährleistet werden kann."
Quelle:


http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/06/deutscher-caritasverband-ev-pladiert.html


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