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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Sa 25 Mai 2013 - 2:23

In ihrem
Bemühen, Sozialmissbrauch einzudämmen, wenden sich Mitarbeiter von
Jobcentern an den Datenschutzbeauftragten Schaar. Sie wollen wissen, ob
sie Hartz-IV-Bezieher bei sozialen Netzwerken überprüfen dürfen. Doch
Schaar äußert massive Bedenken.


Der Bundesbeauftragte
für den Datenschutz, Peter Schaar, hat Jobcenter und Behörden davor
gewarnt, Hartz-IV- oder Sozialleistungsbezieher in sozialen Netzwerken
auszuschnüffeln.


Behörden-Mitarbeiter dürften Facebook & Co. nicht zur "gezielten Recherche" nutzen, sagte Schaar der "Bild"-Zeitung.

Anlass war die Anfrage
verschiedener Jobcenter, die Facebook zur Überprüfung der Angaben von
Hartz-IV-Beziehern nutzen wollten, um beispielsweise Leistungsmissbrauch
zu verhindern.



Nur "in absoluten
Ausnahmefällen" beispielweise bei einem ganz konkreten Betrugsverdacht
dürften Jobcenter Daten der Betroffenen in sozialen Netzwerken erheben,
sagte Schaar der Zeitung.


"Jobcenter-Mitarbeiter
dürfen sich aber keinesfalls zur gezielten Recherche in soziale
Netzwerke einloggen oder sich gar unter falscher Flagge mit den
Betroffenen 'befreunden', um so an deren Daten zu gelangen."


Bereits die Suche nach einem Hartz-IV-Bezieher in Suchmaschinen wie Google hält der Datenschutzbeauftragte für rechtswidrig.

Erst müssten die
Behörden versuchen, die erforderlichen Angaben direkt bei den
Betroffenen zu erheben. Nur wenn diese sich weigern, könnte auch das
Internet zu Rate gezogen werden.


"In jedem Fall" sei der Betroffene aber von einer Datenerhebung zu informieren.

Quelle:

http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/05/suche-nach-hartz-iv-betrugern-facebook.html

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