Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
Kein Anspruch auf Arbeitslosengeld I aufgrund der Nahtlosigkeitsregelung ? EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Kein Anspruch auf Arbeitslosengeld I aufgrund der Nahtlosigkeitsregelung ? EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Kein Anspruch auf Arbeitslosengeld I aufgrund der Nahtlosigkeitsregelung ? EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Kein Anspruch auf Arbeitslosengeld I aufgrund der Nahtlosigkeitsregelung ? EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Kein Anspruch auf Arbeitslosengeld I aufgrund der Nahtlosigkeitsregelung ? EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Kein Anspruch auf Arbeitslosengeld I aufgrund der Nahtlosigkeitsregelung ? EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Kein Anspruch auf Arbeitslosengeld I aufgrund der Nahtlosigkeitsregelung ? EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Kein Anspruch auf Arbeitslosengeld I aufgrund der Nahtlosigkeitsregelung ? EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Kein Anspruch auf Arbeitslosengeld I aufgrund der Nahtlosigkeitsregelung ? EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Kein Anspruch auf Arbeitslosengeld I aufgrund der Nahtlosigkeitsregelung ? EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

März 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
25262728293031

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Kein Anspruch auf Arbeitslosengeld I aufgrund der Nahtlosigkeitsregelung ?

Nach unten

Kein Anspruch auf Arbeitslosengeld I aufgrund der Nahtlosigkeitsregelung ? Empty Kein Anspruch auf Arbeitslosengeld I aufgrund der Nahtlosigkeitsregelung ?

Beitrag von Willi Schartema So 5 Mai 2013 - 8:36

Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 22.04.2013 - S 11
AL 3545/12


Die Nahtlosigkeitsregelung gem. § 145 Abs. 1 Satz 1
SGB III findet keine Anwendung, wenn beide Versicherungsträger von einem
objektiv vorhandenen Leistungsvermögen ausgehen und nur der Arbeitslose meint,
sein Leistungsvermögen sei aufgehoben.

Aufgabe der Nahtlosigkeitsregelung ist es nicht, einen nahtlosen Leistungsbezug
bis zum Abschluss eines rentenrechtlichen Verfahrens sicherzustellen.

Rechtstipp: Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom
25.02.2013 - L 9 AL 8/13 B ER

https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=159262&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=


1. Die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung schließt die
Verfügbarkeit nicht von vornherein aus, da sich eine
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in aller Regel nur auf die bisher ausgeübte
Tätigkeit bezieht.

2. Die Nahtlosigkeitregelung nach § 145 SGB III setzt voraus, dass die
Bundesagentur für Arbeit hinsichtlich Dauer und Umfang der Leistungsminderung
zu der Einschätzung gelangt, dass diese nicht nur vorübergehender Natur ist.
Dafür sind unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Amtsermittlung (§ 20 SGB
X) entsprechende eigene Ermittlungen anzustellen. Insbesondere ist zeitnah eine
arbeitsamtsärztliche Begutachtung anzustreben.

3. Ohne diese Prognoseentscheidung wirkt dagegen die Nahtlosigkeitregelung des
§ 145 SGB III fort.



Literaturtipp: RiSG Berlin
Udo Geiger - Aus der Praxis - Nahtlos zur Nahtlosigkeit - info also 2.2013, 90


Bedenkt man, dass§ 145 SGB III die Schnittstelle zwischen Renten- und
Arbeitslosenversicherung ohne „Verhartzung"schließen soll, ist die neue
Bewilligungspraxis kein Ärgernis, sie ist rechtswidrig.


Der Beitrag wurde erstellt von Detlef Brock -
Sozialberater des RA L. Zimmermann in Zusammenarbeit mit Willy Voigt.



http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/05/kein-anspruch-auf-arbeitslosengeld-i.html


Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 69
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Italienischer Staatsangehöriger hat keinen Anspruch auf Hartz IV. Ebenfalls besteht kein Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII ( entgegen BSG- Rechtsprechung)
» Rumänische Antragsteller haben einen Anspruch auf Sozialhilfeleistungen nach § 23 Abs. 1 S. 3 SGB XII - kein ALG II Anspruch - weder abhängig beschäftigt, noch selbständig tätig
» Kein SGB II- Anspruch - Aufenthaltsrecht als Familienangehörige nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 FreizügG/EU verneint wegen fehlender Unterhaltsgewährung der Eltern - kein SGB XII Anspruch wegen Rückkehr nach Bulgarien mit Inanspruchnahme des dortigen
» Arbeitslosengeld II - Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der privaten Kranken- und Pflegeversicherung - mit dem Versicherungsunternehmen vereinbarter Selbstbehalt an den Behandlungskosten - kein Anspruch aus § 26 SGB II - kein Mehrbedarf gemäß
» Tschechische Staatsangehörige hat Anspruch auf ALG II aufgrund des (nachwirkenden) Aufenthaltsrechts als Arbeitnehmer.

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten