Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
LSG Bayern: Leistungsbezieher ist unter Verletzung seiner Obliegenheiten nach § 60 SGB I mehrfach heimlich umgezogen- rechtfertigt das die Direktüberweisung der Miete an den Vermieter?  EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
LSG Bayern: Leistungsbezieher ist unter Verletzung seiner Obliegenheiten nach § 60 SGB I mehrfach heimlich umgezogen- rechtfertigt das die Direktüberweisung der Miete an den Vermieter?  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
LSG Bayern: Leistungsbezieher ist unter Verletzung seiner Obliegenheiten nach § 60 SGB I mehrfach heimlich umgezogen- rechtfertigt das die Direktüberweisung der Miete an den Vermieter?  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
LSG Bayern: Leistungsbezieher ist unter Verletzung seiner Obliegenheiten nach § 60 SGB I mehrfach heimlich umgezogen- rechtfertigt das die Direktüberweisung der Miete an den Vermieter?  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
LSG Bayern: Leistungsbezieher ist unter Verletzung seiner Obliegenheiten nach § 60 SGB I mehrfach heimlich umgezogen- rechtfertigt das die Direktüberweisung der Miete an den Vermieter?  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
LSG Bayern: Leistungsbezieher ist unter Verletzung seiner Obliegenheiten nach § 60 SGB I mehrfach heimlich umgezogen- rechtfertigt das die Direktüberweisung der Miete an den Vermieter?  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
LSG Bayern: Leistungsbezieher ist unter Verletzung seiner Obliegenheiten nach § 60 SGB I mehrfach heimlich umgezogen- rechtfertigt das die Direktüberweisung der Miete an den Vermieter?  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
LSG Bayern: Leistungsbezieher ist unter Verletzung seiner Obliegenheiten nach § 60 SGB I mehrfach heimlich umgezogen- rechtfertigt das die Direktüberweisung der Miete an den Vermieter?  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
LSG Bayern: Leistungsbezieher ist unter Verletzung seiner Obliegenheiten nach § 60 SGB I mehrfach heimlich umgezogen- rechtfertigt das die Direktüberweisung der Miete an den Vermieter?  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
LSG Bayern: Leistungsbezieher ist unter Verletzung seiner Obliegenheiten nach § 60 SGB I mehrfach heimlich umgezogen- rechtfertigt das die Direktüberweisung der Miete an den Vermieter?  EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

März 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
25262728293031

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

LSG Bayern: Leistungsbezieher ist unter Verletzung seiner Obliegenheiten nach § 60 SGB I mehrfach heimlich umgezogen- rechtfertigt das die Direktüberweisung der Miete an den Vermieter?

Nach unten

LSG Bayern: Leistungsbezieher ist unter Verletzung seiner Obliegenheiten nach § 60 SGB I mehrfach heimlich umgezogen- rechtfertigt das die Direktüberweisung der Miete an den Vermieter?  Empty LSG Bayern: Leistungsbezieher ist unter Verletzung seiner Obliegenheiten nach § 60 SGB I mehrfach heimlich umgezogen- rechtfertigt das die Direktüberweisung der Miete an den Vermieter?

Beitrag von Willi Schartema Do 2 Mai 2013 - 17:18

Dazu hat sich das Bayrische LSG mit Beschluss vom
24.10.2012 Az. L 7 AS 692/12 B ER wie
folgt geäussert:



Es ist umstritten, ob die Festlegung einer
Direktüberweisung an den Vermieter nach § 22 Abs. 7 SGB II ein Verwaltungsakt,
eine Nebenbestimmung zu einem Verwaltungsakt oder nur ein Hinweis auf einen
Realakt ist.

Wenn - wie hier im Bewilligungsbescheid - keine Regelung vorliegt, an wen die
Zahlung sonst erfolgen soll, kann im Eilverfahren nur eine einstweilige Anordnung
vorläufig einen neuen Zahlungsweg begründen.

Der Antragsteller kann keinen Anordnungsanspruch geltend machen, weil die
Überweisung der Miete an den jeweiligen Vermieter den Vorgaben von § 22 Abs. 7
Satz 2 SGB II entspricht.


Der Leistungsbezieher ist unter Verletzung seiner Obliegenheiten nach § 60 SGB
I mehrfach heimlich umgezogen, teilweise in Wohnungen außerhalb des
Zuständigkeitsgebiets des Leistungsträgers nach dem SGB II. Schon dies genügt,
um die Voraussetzungen des § 22 Abs. 7 Satz 2 SGB II zu bejahen.


Rechtstipp: LSG
Baden-Württemberg Beschluss vom 5.5.2011 - L 3 AS 1261/11 ER-B



Entscheidet der Grundsicherungsträger (formal) im Wege eines Verwaltungsaktes,
die Kosten für Unterkunft und Heizung nach § 22 Abs. 7 SGB II direkt an den
Vermieter zu zahlen, so ist einstweiliger Rechtsschutz nach § 86b Abs. 1 SGG zu
gewähren.

Widerspruch und Anfechtungsklage haben gem. § 86a Abs. 1 SGG aufschiebende
Wirkung. § 39 Nr. 1 SGB II in der ab dem 01.04.2011 geltenden Fassung findet
keine Anwendung, da die Direktzahlung den Anspruch des erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten dem Grunde nach unberührt lässt.

Wenn Sie Schwierigkeiten mit der Gewährung der Kosten der Unterkunft mit dem
Jobcenter haben, melden Sie sich bei uns, rufen Sie uns an, schicken
Sie uns ein Fax an folgende Nr.: 0331-2709271.Gerade weil die Berliner WAV in 2 Urteilen
für unwirksam erklärt wurde, könnten sich erhebliche Nachzahlungen für
Leistungsbezieher ergeben, bringen Sie Ihre aktuellen Bewilligungsbescheide zum
vereinbarten Termin mit.

Wir, dass Team des Sozialrechtsexperten sind für Sie da.


Der Beitrag wurde erstellt von Detlef Brock- Langjähriger Sozialberater und
Teammitglied des RA L. Zimmermann.


http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/05/lsg-bayern-leistungsbezieher-ist-unter.html


Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 69
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Die Hartz-IV-Bezieherin darf die zu viel entrichtete Miete zurückfordern, muss diese allerdings wieder zurück an das Jobcenter abführen. Denn es bestehe ein Mietvertrag zwischen Mieter und Vermieter, nicht zwischen Vermieter und Jobcenter.
» LSG Bayern: Direktzahlungen von Unterkunftskosten eines SGB II-Empfängers an Vermieter
» Zuwenig Miete vom Amt ohne Kostensenkungsaufforderung: Zu wenig für die Miete vom Amt - der neue Senat ist gefordert, damit Hartz IV - Empfänger nicht hungern müssen, um die Miete bezahlen zu können
» Zur Anspruchsbeschränkung nach § 23 Abs. 5 SGB XII bei Verletzung einer Wohnsitzauflage. SGB XII
» Die Gerichtskostenfreiheit nach § 183 SGG gilt auch dann, wenn ein kostenprivilegierter Beteiligter nicht statthafte Rechtsbehelfsverfahren betreibt (aA: LSG Bayern, B v 28. September 2015, L 15 RF 36/15 B, juris). Denn die Kostenprivilegierung nach § 183

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten