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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Ohne Nachweis der Meldeaufforderung durch Jobcenter keine Sanktionen

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Ohne Nachweis der Meldeaufforderung durch Jobcenter keine Sanktionen  Empty Ohne Nachweis der Meldeaufforderung durch Jobcenter keine Sanktionen

Beitrag von Willi Schartema Mi 24 Apr 2013 - 11:05

Die Bundesregierung bestätigt die Auffassung der
Partei DIE LINKE und ihrer Vorsitzenden Frau Katja Kipping, dass keine
Sanktionen wegen Meldeversäumnissen bei Hartz IV verhängt werden können, wenn
das Jobcenter den Zugang und den Zeitpunkt des Zugangs der Meldeaufforderung
nicht nachweisen kann.


Katja
Kipping- Die Linke



Rechtstipp: Enthält die Akte keinen Vermerk über den
Tag der Aufgabe zur Post, gilt die Zugangsfiktion des § 37 Abs. 2 S. 1 SGB X
nicht (BSG Urteil vom 03.03.2009 - B 4 AS 37/08 R - Rn. 17).

Der Beitrag wurde erstellt von Detlef Brock.

http://www.anhaltspunkte.de/rspr/urteile/B_4_AS_37.08_R.html

http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/04/ohne-nachweis-der-meldeaufforderung.html

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