Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29SG Mainz: Nächtlicher Fußweg durch Industriegebiet zum Beschäftigungsort ist zumutbar
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG: :: OLG :: Urteile: SG:
Seite 1 von 1
SG Mainz: Nächtlicher Fußweg durch Industriegebiet zum Beschäftigungsort ist zumutbar
zu SG Mainz, Urteil vom 11.04.2013 - S 10 AS 1221/11.
(Pressemeldung
4/2013 Sozialgericht Mainz)
Einem Empfänger von Arbeitslosengeld II («Hartz IV») kann es zur Aufnahme
einer Tätigkeit zumutbar sein, einen nächtlichen Weg von der Arbeitsstelle nach
Hause durch ein Industriegebiet zurückzulegen.
Dies hebt das Sozialgericht Mainz hervor (Urteil vom 11.04.2013, Az.: S 10
AS 1221/11).
Hartz-IV-Empfängerin
weist Stelle wegen Angst vor Heimweg zurück
Das Jobcenter hatte der Klägerin eine Stelle in einer
Wäscherei in einem Industriegebiet angeboten. Die Beschäftigung sah auch den
Einsatz in der Nachtschicht vor, die um 22 Uhr endet. Die Klägerin nahm die
Tätigkeit nicht auf, da sie sich nicht traute, nachts den Weg von der
Arbeitsstelle zu ihrer etwa 2,7 Kilometer entfernt liegenden Wohnung zu Fuß
zurückzulegen. Ein Auto oder Fahrrad besitze sie nicht, Busse verkehrten nach
20 Uhr nicht mehr. Das Jobcenter konnte darin jedoch keinen wichtigen Grund
erkennen, die Arbeitsaufnahme zu verweigern und kürzte die Leistungen der Frau.
SG Mainz:
Aufnahme der Tätigkeit war zumutbar
Das SG Mainz hat die Entscheidung des Jobcenters
bestätigt.
Es sei der Klägerin zumutbar gewesen, die Tätigkeit
aufzunehmen, um ihre Hilfebedürftigkeit zu verringern. Denn der Fußweg sei
weder von der Länge noch von der Gefährlichkeit her unzumutbar gewesen. Der
Heimweg nach einer Nachtschicht könne auf einer durchaus noch beleuchteten
Hauptstraße mit Geschäften zurückgelegt werden.
Zudem hätte sich die Klägerin um eine Fahrgemeinschaft bemühen können oder
ausloten müssen, ob sie mit anderen Beschäftigten der Wäscherei den Heimweg
gemeinsam zurücklegen könne.
Quelle: SG
Mainz: Nächtlicher Fußweg durch Industriegebiet zum Beschäftigungsort ist
zumutbar | beck-aktuell
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/04/sg-mainz-nachtlicher-fuweg-durch.html
Willi S
(Pressemeldung
4/2013 Sozialgericht Mainz)
Einem Empfänger von Arbeitslosengeld II («Hartz IV») kann es zur Aufnahme
einer Tätigkeit zumutbar sein, einen nächtlichen Weg von der Arbeitsstelle nach
Hause durch ein Industriegebiet zurückzulegen.
Dies hebt das Sozialgericht Mainz hervor (Urteil vom 11.04.2013, Az.: S 10
AS 1221/11).
Hartz-IV-Empfängerin
weist Stelle wegen Angst vor Heimweg zurück
Das Jobcenter hatte der Klägerin eine Stelle in einer
Wäscherei in einem Industriegebiet angeboten. Die Beschäftigung sah auch den
Einsatz in der Nachtschicht vor, die um 22 Uhr endet. Die Klägerin nahm die
Tätigkeit nicht auf, da sie sich nicht traute, nachts den Weg von der
Arbeitsstelle zu ihrer etwa 2,7 Kilometer entfernt liegenden Wohnung zu Fuß
zurückzulegen. Ein Auto oder Fahrrad besitze sie nicht, Busse verkehrten nach
20 Uhr nicht mehr. Das Jobcenter konnte darin jedoch keinen wichtigen Grund
erkennen, die Arbeitsaufnahme zu verweigern und kürzte die Leistungen der Frau.
SG Mainz:
Aufnahme der Tätigkeit war zumutbar
Das SG Mainz hat die Entscheidung des Jobcenters
bestätigt.
Es sei der Klägerin zumutbar gewesen, die Tätigkeit
aufzunehmen, um ihre Hilfebedürftigkeit zu verringern. Denn der Fußweg sei
weder von der Länge noch von der Gefährlichkeit her unzumutbar gewesen. Der
Heimweg nach einer Nachtschicht könne auf einer durchaus noch beleuchteten
Hauptstraße mit Geschäften zurückgelegt werden.
Zudem hätte sich die Klägerin um eine Fahrgemeinschaft bemühen können oder
ausloten müssen, ob sie mit anderen Beschäftigten der Wäscherei den Heimweg
gemeinsam zurücklegen könne.
Quelle: SG
Mainz: Nächtlicher Fußweg durch Industriegebiet zum Beschäftigungsort ist
zumutbar | beck-aktuell
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/04/sg-mainz-nachtlicher-fuweg-durch.html
Willi S
Ähnliche Themen
» SG Mainz: Jobcenter muss nicht für Hochzeitsfeier zahlen SG Mainz, Beschluss vom 17.05.2018 - S 10 AS 777/17
» SG Mainz: Keine Leistungen des Jobcenters für Umzug eines Hartz IV-Empfängers aus Ausland nach Deutschland und mehr SG Mainz, Beschl. v. 25.05.2012 - S 10 AS 412/12 ER
» Arbeitslosengeld II - Schülerbeförderungskosten nach § 28 Abs. 4 SGB II - Eigenanteil von 5 € aus der Regelleistung zumutbar
» Jobcenter muss Belehrung nachweisen - Grundsicherungsträger - müssen durch ordnungsgemäße Aktenführung bzw. durch Organisation ihrer Dokumentenverwaltung ihren Nachweiserfordernissen nachkommen
» Gerichtsbescheid - Antrag auf mündliche Verhandlung - Entscheidung durch Beschluss oder durch Urteil
» SG Mainz: Keine Leistungen des Jobcenters für Umzug eines Hartz IV-Empfängers aus Ausland nach Deutschland und mehr SG Mainz, Beschl. v. 25.05.2012 - S 10 AS 412/12 ER
» Arbeitslosengeld II - Schülerbeförderungskosten nach § 28 Abs. 4 SGB II - Eigenanteil von 5 € aus der Regelleistung zumutbar
» Jobcenter muss Belehrung nachweisen - Grundsicherungsträger - müssen durch ordnungsgemäße Aktenführung bzw. durch Organisation ihrer Dokumentenverwaltung ihren Nachweiserfordernissen nachkommen
» Gerichtsbescheid - Antrag auf mündliche Verhandlung - Entscheidung durch Beschluss oder durch Urteil
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG: :: OLG :: Urteile: SG:
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Mo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema