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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Die Streichung des befristeten Zuschlags nach § 24 SGB II a.F. durch Art. 15 HBeglG 2011 vom 9. Dezember 2010 zum 1. Januar 2011 ist verfassungsgemäß Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 01.03.2013 - L 6 AS 42/12 Die Streichung des befristeten
Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 01.03.2013 - L 6 AS 42/12
Die
Streichung des befristeten Zuschlags nach § 24 SGB II a.F. durch Art.
15 HBeglG 2011 vom 9. Dezember 2010 zum 1. Januar 2011 ist
verfassungsgemäß.
Für
einen Leistungsberechtigten, dem Arbeitslosengeld II mit einem
befristeten Zuschlag für den Zeitraum vom 1. Oktober 2010 bis zum 31.
März 2011 bewilligt worden war, entfaltet die Gesetzesänderung unechte
Rückwirkung.
Diese
ist nach den Maßstäben der bundesverfassungsgerichtlichen
Rechtsprechung (zuletzt Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 10.
Oktober 2012 – 1 BvL 6/07) zulässig.
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/03/die-streichung-des-befristeten.html
Willi S
_________________Hartz IV - Eine Leistungskürzung über 23 Monate wegen der Tilgung eines Mietkautionsdarlehens ist verfassungswidrig.
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html
Beistand nach § 13 Abs 4 SGB X nähere Umgebung
Willi Schartema- Admin
- Anzahl der Beiträge : 6799
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 68
Ort : Duisburg

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» Aufteilung nach EVS-Abteilungen des Regel-Bedarfs – 2011 – 2012 – 2013 auf Basis Entwurf Regel-Bedarfs-Ermittlungs-Gesetz (RBEG) in BT-Drs. 17/3404 von Rüdiger Böker *
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