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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mi 3 Apr 2013 - 11:03

Hier findet Ihr einen Link zu einem Artikel zum sog. "EFA-Vorbehalt" auf www.leo-koeln.org .

Ein schlagendes Beispiel, was die deutsche Regierung unter der viel beschworenen " europäischen Solidarität" versteht.

http://snipurl.com/26qkvba

Unser Dank gilt Willy V. für die Bereitstellung.

http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/04/willkommenskultur-sieht-anders-aus-zum.html

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