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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Minikredit für Elektrogeräte von Bürgern die Geringverdiener sind und Hilfsbedürftige damit die Pfändungsfreigrenze ausgehebelt wird? Unter dem Motto Energiesparen Geld sparen (Leistungen verweigern)

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Beitrag von Willi Schartema Fr 22 März 2013 - 12:07

Von wegen Einbildung Elektronik heute Hot morgen
Schrott Minikredit und Pfändungsfreigrenze

Jetzt haben die Grünen mit einer Studie also das
belegt, was viele Verbraucher, Benutzer und Konsumenten schon längst wussten.
Die Industrie der Elektronikartikel verschiedenster Bereiche fertigt Produkte
wissentlich mit geringer Haltbarkeit an.

http://www.theintelligence.de/index.php/wirtschaft/kommentare/5217-einbildung-elektronik-schrott.html


Besonders für Leistungsbeziehende Bürger die überwiegend nur den Elektro-Schrott
aus Soziallagern aufgezwungen bekommen wodurch
ein erhöhter Strombedarf unverschuldet anfällt.

Und deshalb die Stromversorger in Hunderttausenden Haushalten
der Leistungsbezieher Geringverdiener und Aufstocker den Strom abklemmen.

Das Jobcenter hat die Pflicht dafür zu sorgen das ein
Leistungsbezieher
wirtschaftlich handelt, so muss auch das Jobcenter selber vorgehen
aber nicht zum Nachteil der Leistungsberechtigten um dadurch Bürger in
Notlagen zu bringen.


Oft wird den Bürgern die von sozialen Transfährleistungen
abhängig sind unwirtschaftliches Verhalten
vorgeworfen nur um eine Grund zu haben Sozialleistungen zu verweigern also den begünstigten nicht zu
begünstigen den im SGB II wie SGB XII gibt es keinen
Sozialdiebstahl der Behörde, nur ein nicht begünstigter sozialrechtlicher
Herstellungsanspruch der nicht gewährleistet wird.

Wiederum gibt es sozialbetrug wenn sich ein Bürger eine
Sozialleistung durch falsche Angaben von Tatsachen Sozialleistungen erschleicht was auch einen Straftat bestand herstellt.

Warum ist es dann kein Straftatbestand wenn eine Behörde
Jobcenter usw. Leistungen verweigert obwohl
die Mittellosigkeit für die Behörde feststeht ?

Kommen wir aber zu dem erhöhten Energie Verbrauch (
Strombedarf) zurück der bewusst von den Behörden durch Elektroschrott durch
unwirtschaftliche Elektrogeräte produziert wird.


Einen Rechtsanspruch nach dem SGB II hat jeder Bedürftige oder
Mittellose auf

Erstausstattung für Wohnung und
Haushaltsgeräte

Erstausstattung für die Wohnung
einschließlich Haushaltsgeräte Geldleistung vorrangig.


§ 24. 1. Einmalige Leistungen nach § 24 Abs. 1 Die Leistungen nach § 24 Absatz
1 sind nicht in den Regelbe-darfen nach § 20. enthalten und werden als Beihilfe
gewährt.


(§ 37 Abs. 1 SGB II Antragserfordernis. Die Leistungen sind gesondert zu
beantragen.

Erstausstattung für die Wohnung
einschließlich Haushaltsgeräte.

Geldleistung vorrangig.

Darum:

Antrag
auf Erstausstattung für Wohnung und Haushaltsgeräte nach § 24 Abs. 1 SGB II


https://unrechtssystem-nein.forumieren.org/t544-antrag-auf-erstausstattung-fur-wohnung-und-haushaltsgerate-nach-24-abs-1-sgb-ii?highlight=Erstausstattung

Bald
ist Wahlkampf und was hat Schwarz-Gelb für die Hartzer "Eine
Kühlschrankprämie"


Energieeffiziente Kühlschränke: Regierung erwägt Gutscheine für Hartz-IV-Empfänger

Die Bundesregierung erwägt offenbar eine Art Abwrackprämie
für alte Kühlschränke. Langzeitarbeitlose könnten laut einem Zeitungsbericht
künftig einen Zuschuss für den Kauf eines neuen energieeffizienten Kühlschranks
erhalten.


https://unrechtssystem-nein.forumieren.org/t916-bald-ist-wahlkampf-und-was-hat-schwarz-gelb-fur-die-hartzer-eine-kuhlschrankpramie

Was wurde daraus?

SPD-Fraktion fordert Mikrokredite: Auch Haushalte mit kleinem Einkommen
sollen Energie sparen



https://www.spd-fraktion-mitte.de/aktuell/2012-12-13/spd-fraktion-fordert-mikrokredite-auch-haushalte-kleinem-einkommen-sollen-energie





Das
ist also nichts anderes als sich aus der Verantwortung stehlen und
die Leistungsberechtigten Bürger sollen die Zeche selber zahlen.


Ist das der Anfang eines Schuldenberges der sich für Hilfsbedürftige ebnet um den Bürger sich selbst zu überlassen?


Wer im
Schuldnerverzeichnis
beim Amtsgericht steht bekommt keinen Kredit und was ist mit der
Pfändungsfreigrenze als Single die liegt bei 1.028,89 € Monatlich.


Jetzt
soll die Möglichkeit geschaffen werden einen Minikredit für
Geringverdiener die auch noch auf Sozialleistungen angewiesen sind bei
der Bank zu bekommen.


Das ist rechtlich höchst bedenklich
denn dadurch würde die Pfändungsfreigrenze unterwandert werden und als
nichtig erklärt werden.



Anhebung der Pfändungsfreigrenzen zum 01.07.2013


von 1.028,89 EUR auf 1.045,08 EUR.

http://www.infodienst-schuldnerberatung.de/schuldnerberatung/rubriken/praxisthema/2013/anhebung-der-pfaendungsfreigrenzen-zum-01072013.html





Aktuelle
Pfändungsfreigrenzen gem. § 850c ZPO


Geltung ab 01.07.2011

http://www.schuldnerhilfe-direkt.de/schuldnerberatung/zwangsvollstreckung-pfaendungen-gerichtsvollzieher/aktuelle-pfaendungsfreigrenzen/



Eine weitere Entrechtung des Bürger der auf Sozialleistungen angewiesen ist und für Geringverdiener


Willi S
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