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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Mysteriöser Betrugsversuch beim Dresdner Jobcenter: Betrüger versucht Hartz-IV umzuleiten

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Beitrag von Willi Schartema So 10 März 2013 - 5:20

Mit offenbar illegal erhaltenen Daten hat ein Betrüger
versucht, die Hartz-IV-Zahlungen eines Dresdner Arbeitslosen umzuleiten.


Wie DNN-Online erfuhr, erhielt ein Kunde des
Jobcenters plötzlich Post. Die Änderung seiner Kontodaten sei bestätigt.


Nur: Der Betroffene hatte gar keine Änderungen
veranlasst.

Offenbar hatte der Betrüger Name, Adresse und auch die Bedarfsgemeinschaft-Nummer
(BG-Nummer) des Dresdners in die Hände bekommen und schriftlich beim Jobcenter
das Konto ändern lassen. Dass die Unterschrift nicht übereinstimmte, fiel bei
der Menge von Post nicht auf. Erst durch das Bestätigungsschreiben flog der
Betrugsversuch auf.


Wie genau der Täter an die Daten kam, bleibt unklar.

Laut DNN-Recherche wurde zunächst intern vermutet, der Betrüger könnte die
Daten über die Jobcenter-Handy-App erhalten haben. Arbeitsagentur-Sprecherin
Grit Winkler hält das jedoch für ausgeschlossen.


„Von der App werden keine Anwender erfasst.
Durch die App wird lediglich der mobile Zugriff auf die Jobbörse der
Bundesagentur für Arbeit ermöglicht“, teilte sie auf Anfrage mit. Die BG-Nummer
sei über das Programm nicht auslesbar.


„Weder in Sachsen noch übergreifend ist bisher ein
solcher Fall bekannt“, so Winkler weiter.


Quelle
:

http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/03/mysterioser-betrugsversuch-beim.html

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