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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mi 6 März 2013 - 9:36

So die Rechtsauffassung des Bayerischen
Landessozialgerichts 15. Senat, Beschluss vom 20.11.2012 -
L
15 SF 184/11 B E


Siehe
dazu auch:
Unzureichende Anwaltsvergütung in Beschwerdeverfahren
gegen die Ablehnung einer einstweiligen Anordnung durch das Sozialgericht.


http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/03/die-verfahrensgebuhr-fur-den.html

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