Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29§ 42 SGB II hinsichtlich pünktliche Zahlung Sozialleistungen Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen ,Beschluss vom 16.02.2012, - L 19 AS 91/12 B ER -
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG:
Seite 1 von 1 • Teilen •
§ 42 SGB II hinsichtlich pünktliche Zahlung Sozialleistungen Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen ,Beschluss vom 16.02.2012, - L 19 AS 91/12 B ER -
Ein Anordnungsgrund
hinsichtlich des Begehrens auf Verpflichtung der Antragsgegnerin auf
pünktliche Anweisung der Sozialleistungen per Postscheck zum 30. des
Monats ist nicht glaubhaft gemacht, denn die Antragstellerin hat ihre
Selbsthilfemöglichkeiten nicht ausgeschöpft
Die
Antragstellerin hat ihre Selbsthilfemöglichkeiten nicht ausgeschöpft.
Auf Antrag der Antragstellerin überweist der Antragsgegner die
Leistungen nicht auf ein inländisches Konto, sondern übermittelt die
Leistungen per Postscheck an den Wohnsitz der Antragstellerin. Da die
Antragsstellerin einen von der Regel - Überweisung der Leistung auf ein
inländisches Konto - abweichenden Übermittlungsweg - Übersendung mittels
eines Postschecks - gewählt hat (zum Wahlrecht des
Leistungsberechtigten nach § 42 SGB II hinsichtlich des
Übermittlungswegs: bejahend Conradis in LPK-SGB II, 4. Aufl., § 42a Rn
4; einschränkend Eicher in Eicher/Spellbrink, SGB II, 2. Aufl. § 42 Rn
6a, wonach eine Obliegenheit des Leistungsempfängers zur Kontoeröffnung
besteht), hat sie auch die mit diesem Übermittlungsweg zusammenhängenden
Risiken - Verzögerung in den Postlaufzeiten, Streik der
Bankbediensteten, Zugang des Überweisungsträgers außerhalb der
Banköffnungszeiten, Festsetzung von Höchstbeträgen auf dem
Überweisungsträger - in Kauf zu nehmen.
Bei der Eröffnung
eines Pfändungsschutzkontos, eines sog. P-Kontos, wäre nach der im
einstweiligen Rechtschutzverfahren möglichen Prüfungsdichte aufgrund der
organisatorischen Vorkehrungen des Antragsgegners gesichert, dass die
Gutschrift der Leistungen auf dem Konto der Antragstellerin zum
Monatsende erfolgt.
Bislang hat die Antragstellerin nicht
nachvollziehbar dargelegt, welche Gründe sie an der Eröffnung eines
Pfändungsschutzkontos hindern bzw. aus welchen Gründen die Eröffnung
eines solchen Kontos für sie unzumutbar ist.
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=150126&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/04/ein-anordnungsgrund-hinsichtlich-des.html
Gruß Willi S
hinsichtlich des Begehrens auf Verpflichtung der Antragsgegnerin auf
pünktliche Anweisung der Sozialleistungen per Postscheck zum 30. des
Monats ist nicht glaubhaft gemacht, denn die Antragstellerin hat ihre
Selbsthilfemöglichkeiten nicht ausgeschöpft
Die
Antragstellerin hat ihre Selbsthilfemöglichkeiten nicht ausgeschöpft.
Auf Antrag der Antragstellerin überweist der Antragsgegner die
Leistungen nicht auf ein inländisches Konto, sondern übermittelt die
Leistungen per Postscheck an den Wohnsitz der Antragstellerin. Da die
Antragsstellerin einen von der Regel - Überweisung der Leistung auf ein
inländisches Konto - abweichenden Übermittlungsweg - Übersendung mittels
eines Postschecks - gewählt hat (zum Wahlrecht des
Leistungsberechtigten nach § 42 SGB II hinsichtlich des
Übermittlungswegs: bejahend Conradis in LPK-SGB II, 4. Aufl., § 42a Rn
4; einschränkend Eicher in Eicher/Spellbrink, SGB II, 2. Aufl. § 42 Rn
6a, wonach eine Obliegenheit des Leistungsempfängers zur Kontoeröffnung
besteht), hat sie auch die mit diesem Übermittlungsweg zusammenhängenden
Risiken - Verzögerung in den Postlaufzeiten, Streik der
Bankbediensteten, Zugang des Überweisungsträgers außerhalb der
Banköffnungszeiten, Festsetzung von Höchstbeträgen auf dem
Überweisungsträger - in Kauf zu nehmen.
Bei der Eröffnung
eines Pfändungsschutzkontos, eines sog. P-Kontos, wäre nach der im
einstweiligen Rechtschutzverfahren möglichen Prüfungsdichte aufgrund der
organisatorischen Vorkehrungen des Antragsgegners gesichert, dass die
Gutschrift der Leistungen auf dem Konto der Antragstellerin zum
Monatsende erfolgt.
Bislang hat die Antragstellerin nicht
nachvollziehbar dargelegt, welche Gründe sie an der Eröffnung eines
Pfändungsschutzkontos hindern bzw. aus welchen Gründen die Eröffnung
eines solchen Kontos für sie unzumutbar ist.
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=150126&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/04/ein-anordnungsgrund-hinsichtlich-des.html
Gruß Willi S
Willi Schartema- Admin
- Anzahl der Beiträge : 7515
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 64
Ort : Bochum

» Versorgungslücke durch Zahlung am Monatsende Ein sehr wichtiges, aber selten angewendetes Verfahren. Die Leistungsträger zahlen meist nicht und man muss erst klagen. Trotzdem ist es das allemal Wert.
» Feststellungen zu ihrer gesundheitlichen Leistungsfähigkeit Die vollständige Versagung von Leistungen nach § 66 SGB I wird von den in § 39 Nr. 1 SGB II hinsichtlich einer Leistungsverweigerung abschließend aufgeführten Fallvarianten nach dem eindeutigen W
» . Schadensersatz bei zu später Zahlung von ALG II
» Hartz-IV-Empfänger muss Münzsammlung verkaufen, wenn ihr Verkauf nicht unwirtschaftlich ist . BSG, Urteil vom 23.05.2012,- B 14 AS 100/11 -
» Schmarotzer in Nadelstreifen WEGEBAU durch das Jobcenter gedacht für Hartz IV Empfänger bezahlt vom Jobcenter auf Kosten der Beitragszahler Zeitarbeitsfirmen profitieren auch davon Mißbrauch von Steuergeldern
» Feststellungen zu ihrer gesundheitlichen Leistungsfähigkeit Die vollständige Versagung von Leistungen nach § 66 SGB I wird von den in § 39 Nr. 1 SGB II hinsichtlich einer Leistungsverweigerung abschließend aufgeführten Fallvarianten nach dem eindeutigen W
» . Schadensersatz bei zu später Zahlung von ALG II
» Hartz-IV-Empfänger muss Münzsammlung verkaufen, wenn ihr Verkauf nicht unwirtschaftlich ist . BSG, Urteil vom 23.05.2012,- B 14 AS 100/11 -
» Schmarotzer in Nadelstreifen WEGEBAU durch das Jobcenter gedacht für Hartz IV Empfänger bezahlt vom Jobcenter auf Kosten der Beitragszahler Zeitarbeitsfirmen profitieren auch davon Mißbrauch von Steuergeldern
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG:
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
|
|
» Tacheles Rechtsprechungsticker KW 08/2019 LSG Urteile
» Tacheles Rechtsprechungsticker KW 08/2019 BSG Urteile § 41a Abs 3 SGB II enthält keine Präklusionsregelung. BSG, Urt. v. 12.09.2018 - B 14 AS 7/18 R, B 14 AS 4/18 R,B 4 AS 39/17 R Höherer Bedarf an Heizstrom setzt keine technische Ermittlung des
» 25 Jahre Widerstand gegen Verarmung, Entrechtung und Rassismus - Tacheles e.V. wird 25 – und ist heute notwendiger denn je!
» Sozialstaatsdiskussion: Reform von Hartz IV oder auch nicht
» Zusätzliche Schulbedarfe im SGB II
» Die Linke lotet die Möglichkeiten für ein Verbot von Stromsperren aus
» Fortbildung zum Versammlungs- und Polizeirecht für Versammlungsleiter*innen am 04./05. Mai 2019 in Wuppertal
» Stellenausschreibungen der AfD sind nicht sanktionsbewehrt
» Weil die Regelleistungen zu niedrig sind: Schulden beim Jobcenter