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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Fr 1 März 2013 - 10:03

Dazu das hat Sozialgericht Berlin mit Beschluss vom
11.02.2013 - S 96 AS 11664/12 wie
folgt geurteilt:


Ist auf einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB 10 der
Einstieg in eine erneute Sachprüfung von der zuständigen Behörde zu Recht
abgelehnt worden, weil weder die zu überprüfende Bescheide im Einzelnen benannt
worden noch Anhaltspunkte für die Rechtswidrigkeit getroffener Entscheidungen
aufgezeigt worden sind, so besteht auch bei Nachholung dieser
Mitwirkungshandlungen im Klageverfahren keine Aussicht auf Erfolg einer Klage
auf Gewährung höherer Leistungen unter Aufhebung der die Überprüfung
ablehnenden Entscheidungen sowie unter Verpflichtung zur Abänderung der
entsprechenden ursprünglichen Bewilligungen (abweichend zu: Landessozialgericht
Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 08.03.2012 - L 18 AS 513/12 B PKH-).


Anmerkung: Landessozialgericht
Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26.10.2012 - L 5 AS 949/11

Soweit ein pauschaler Überprüfungsantrag - ohne
konkrete Benennung von zu überprüfenden Bescheiden und rechtlichen
Beanstandungen - gestellt wird kann die Behörde diesen ohne Sachprüfung
ablehnen.

Der Beitrag wurde erstellt von Detlef Brock.

http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/03/pauschaler-uberprufungsantrag.html

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