Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Höhere Mietzuschüsse für Hartz-IV-Empfänger

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Höhere Mietzuschüsse für Hartz-IV-Empfänger  Empty Höhere Mietzuschüsse für Hartz-IV-Empfänger

Beitrag von Willi Schartema So 17 Feb 2013 - 8:48

Wohnrichtlinie
des Kreises aktualisiert - KÖNIGS WUSTERHAUSEN


Hartz-IV-Empfänger haben künftig Anspruch auf höhere
Mietzuschüsse.


Hintergrund ist die aktualisierte Richtlinie des
Kreises zu den sogenannten Kosten für Unterkunft. Die Richtlinie legt fest, wie
hoch die Miete eines Hartz-IV-Empfängers maximal sein darf. In der
aktualisierten Fassung wurde die Preisobergrenze um 4,9 Prozent angehoben.


„Zum derzeitigen Zeitpunkt kann man noch nicht sagen,
ob das für die Betroffenen die Situation auf dem Wohnungsmarkt entspannen
wird“, sagt Ingo Rießland, Sachgebietsleiter im Sozialamt. Er gehe aber davon
aus, dass die Wohnungsknappheit in der Region „ein Problem ist, das
mittelfristig auf der Tagesordnung bleibt“.


In der Wohnrichtlinie sind die Gemeinden des Kreises
in fünf Preisgruppen eingeteilt. Unterschieden wird zudem danach, wie viele
Personen in einem gemeinsamen Haushalt leben.


Demnach liegt Königs Wusterhausen preislich gesehen
gemeinsam mit Bestensee und Lübben im Mittelfeld. In einem Singlehaushalt darf
die Nettokaltmiete künftig höchstens 5,17 Euro pro Quadratmeter betragen.
Bislang lag die Obergrenze bei 4,93 Euro.


Dass Wildau für Mieter ein teureres Pflaster ist,
spiegelt auch die Wohnrichtlinie wider.


So bekommen Hartz-IV-Empfänger für eine Wohnung in
Wildau einen Zuschuss von 5,77 Euro pro Quadratmeter. Eine 50 Quadratmeter
große Wohnung dürfte demnach kalt maximal 289 Euro kosten. Bislang waren
maximal 275 Euro erlaubt.


Die mit Abstand teuerste Preiskategorie bildet
Schönefeld. Das Limit für eine bezuschusste Wohnung beträgt dort 6,39 Euro. Vor
der Aktualisierung waren es 30 Cent weniger.


Eine Singlewohnung von 50 Quadratmetern darf nun knapp
320 Euro kalt kosten, zuvor waren es 304 Euro.


In Eichwalde, Schulzendorf und Zeuthen beträgt die
Obergrenze für die Nettokaltmiete nun 4,65 Euro pro Quadratmeter (vorher 4,43
Euro). In Heidesee, Mittenwalde und im Schenkenländchen werden künftig 3,52
Euro (vorher 3,36 Euro) gezahlt. (Von Viktoria Bittmann)


http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/02/hohere-mietzuschusse-fur-hartz-iv.html

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