Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Entrümpelung, Grundreinigung Renovierung eines Messie Zur Frage, wer für die Kosten der Entrümpelung, Grundreinigung und Renovierung der Wohnung eines Messie zuständig ist Als Anspruchsgrundlage für das Aufräumen einer Messie-Wohnung kommt § 67 SGB XII i
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG:
Seite 1 von 1 • Teilen •
Entrümpelung, Grundreinigung Renovierung eines Messie Zur Frage, wer für die Kosten der Entrümpelung, Grundreinigung und Renovierung der Wohnung eines Messie zuständig ist Als Anspruchsgrundlage für das Aufräumen einer Messie-Wohnung kommt § 67 SGB XII i
kommt § 67 SGB XII i.V.m. § 4 der Verordnung zu § 69 SGB XII in Betracht
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 08.03.2012, - L 13 AS 22/12 B ER -
1.
Der Bedarf eines Hilfesuchenden, der aus einem Fehlgebrauch der Wohnung
herrührt (Messie), gehört nicht zum Bedarf für Unterkunft und Heizung
iSd § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II.
2. Ebenso ist eine notwendige
Grundreinigung und Renovierung einer Messie - Wohnung eher nicht auf der
Grundlage von §§ 24 Abs. 1 Satz 1, 21 Abs. 6 Satz 1 SGB II zu regeln.
3.
Als Anspruchsgrundlage für das Aufräumen einer Messie-Wohnung kommt §
67 SGB XII i.V.m. § 4 der Verordnung zu § 69 SGB XII in Betracht, wobei
die Entscheidung über Art und Maß der Hilfeleistung im pflichtgemäßen
Ermessen des Leistungsträgers steht.
http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml;jsessionid=445EF403A69158C8FFF6888A88310D59.jp84?doc.id=JURE120006139&st=null&showdoccase=1¶mfromHL=true#focuspoint
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/03/zur-frage-wer-fur-die-kosten-der.html
Gruß Willi S
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 08.03.2012, - L 13 AS 22/12 B ER -
1.
Der Bedarf eines Hilfesuchenden, der aus einem Fehlgebrauch der Wohnung
herrührt (Messie), gehört nicht zum Bedarf für Unterkunft und Heizung
iSd § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II.
2. Ebenso ist eine notwendige
Grundreinigung und Renovierung einer Messie - Wohnung eher nicht auf der
Grundlage von §§ 24 Abs. 1 Satz 1, 21 Abs. 6 Satz 1 SGB II zu regeln.
3.
Als Anspruchsgrundlage für das Aufräumen einer Messie-Wohnung kommt §
67 SGB XII i.V.m. § 4 der Verordnung zu § 69 SGB XII in Betracht, wobei
die Entscheidung über Art und Maß der Hilfeleistung im pflichtgemäßen
Ermessen des Leistungsträgers steht.
http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml;jsessionid=445EF403A69158C8FFF6888A88310D59.jp84?doc.id=JURE120006139&st=null&showdoccase=1¶mfromHL=true#focuspoint
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/03/zur-frage-wer-fur-die-kosten-der.html
Gruß Willi S
Willi Schartema- Admin
- Anzahl der Beiträge : 6819
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 68
Ort : Duisburg

» Rücknahme eines rechtswidrigen, nicht-begünstigenden Verwaltungsakts - Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - rückwirkende Gewährung eines Mehrbedarfs für schwerbehinderte Menschen - fehlende gesonderte Antragstellung -
» Antragstellerin hat keinen Anspruch auf Übernahme der Kosten für Leistungen der Eingliederungshilfe für ambulant betreutes Wohnen als Zuschuss, lediglich eine darlehensweise Bewilligung gemäß § 91 SGB XII kommt in Betracht - Erbengemeinschaft - Prognose
» Wer wurde auch wegen einer anderen verlassen?
» Zur Frage des Abzugs einer Eigenbeteiligung in Höhe des in der Regelleistung enthaltenen Anteils für Mobilität von dem Mehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II
» Ist der Leistungsträger nach einer (bestandskräftigen) Begrenzung der Unterkunftskosten auf die angemessene Höhe zur Übernahme der tatsächlichen Unterkunftskosten verpflichtet , wenn die Prüfung der Unzumutbarkeit eines Umzuges zugesagt worden ist?
» Antragstellerin hat keinen Anspruch auf Übernahme der Kosten für Leistungen der Eingliederungshilfe für ambulant betreutes Wohnen als Zuschuss, lediglich eine darlehensweise Bewilligung gemäß § 91 SGB XII kommt in Betracht - Erbengemeinschaft - Prognose
» Wer wurde auch wegen einer anderen verlassen?
» Zur Frage des Abzugs einer Eigenbeteiligung in Höhe des in der Regelleistung enthaltenen Anteils für Mobilität von dem Mehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II
» Ist der Leistungsträger nach einer (bestandskräftigen) Begrenzung der Unterkunftskosten auf die angemessene Höhe zur Übernahme der tatsächlichen Unterkunftskosten verpflichtet , wenn die Prüfung der Unzumutbarkeit eines Umzuges zugesagt worden ist?
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG:
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
» "Festlegung der Richtwerte" der Stadt Baden-Baden zur Bestimmung der Angemessenheit von Kosten der Unterkunft gem. § 22 Abs. 1 SGB II entspricht nicht den Anforderungen des Bundessozialgerichts an ein schlüssiges Konzept.
» Kein Mehrbedarf nach dem SGB II für Kosten anlässlich der Fahrten zu einer ambulanten psychotherapeutischen und psychiatrischen Behandlung SG Karlsruhe, Urteil vom 14.02.2018 – S 11 AS 3439/16 (rechtskräftig)
» Normen: § 35 Abs. 1 SGB XII - Schlagworte: Grundsicherung bei Erwerbsminderung, Kosten der Unterkunft, Werra-Meißner-Kreis, Analyse und Konzepte SGB XII
» Auch die 33. Kammer am SG Kiel bestätigt die neuen Mietobergrenze der Stadt Kiel, ein Beitrag von RA Helge Hildebrandt
» Früheres Wohnkostenkonzept im Landkreis Limburg-Weilburg nicht rechtmäßig - Sozialgericht Wiesbaden, Urteil vom 24.11.2017, Az.: S 16 AS 1131/15
» Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Regelungsanordnung - Anordnungsanspruch - summarische Prüfung - Asylbewerberleistung - Anspruchseinschränkung - Zuständigkeit eines anderen Mitgliedstaates - Abweichung vom Dublin-Verfahren -
» Zur Gewährung eines Barbetrags bei vorläufiger Unterbringung im Maßregelvollzug Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen 8. Senat, Urteil vom 25.01.2018- L 8 SO 69/15
» Kostenübernahme eines Gebärdensprachdolmetschers für den Schulbesuch SGB XII Sächs. LSG, Beschluss v. 27.03.2018 - L 8 SO 123/17 B E
» Angelegenheiten der Bundesagentur für Arbeit SGB III Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen 7. Senat, Urteil vom 13.03.2018 - L 7 AL 71/16