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Unmoralisches Angebot: Arbeitsagentur bietet 19-Jähriger Stelle im Bordell an
Unmoralisches
Angebot: Die Augsburger Agentur für Arbeit hat einer
19-Jährigen eine Stelle als Servicekraft angeboten - in einem Bordell.
Voraussetzung für den Job sei ein "ansprechendes
Auftreten", heißt es in einem Brief an die junge Frau.
Die Augsburger Agentur für Arbeit hat einer
19-Jährigen eine Stelle als Servicekraft in einem Bordell vorgeschlagen. Die
Frau sollte in dem Bordell Gästen an der Theke Getränke ausschenken.
Voraussetzung sei ein "ansprechendes
Auftreten", heißt es in einem Brief des Arbeitsamtes, der der Augsburger
Allgemeinen vorliegt.
Die 19-Jährige sagte der Zeitung:
"Ich war total entsetzt. Meine Mutter hat sogar
geschrien, als sie den Brief gesehen hat."
Das Angebot sei ein Versehen gewesen, erklärte
Geschäftsführer Roland Fürst. Bei einer Stelle im Rotlichtmilieu hätte die Frau
eigentlich vor dem Schreiben gefragt werden müssen, ob sie Interesse hat.
"Hier ist uns ein Fehler unterlaufen. Die
zuständige Vermittlerin hat das Gespräch nicht geführt und den Brief am Freitag
verschickt."
Der Vorfall sei unangenehm, sagte Fürst. "Es
entsteht der Eindruck, dass wir hier ungefiltert Vermittlungsvorschläge
raushauen.
" Die Agentur werde künftig noch genauer
hinschauen, ob eine Stelle zum Bewerber passe. "Gerade bei einer Stelle im
Rotlichtmilieu muss es passen."
Wir erinnern uns: Sozialgericht
Darmstadt, Urteil vom 26.09.2012 - S 17 AS 416/10 , berufung anhängig beim LSG
Hessen unter dem Az. L 9 AS 852/12
Ein erwerbsfähiger Leistungsempfänger hat keinen
Anspruch auf Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen für die Gründung
eines Erotik-Live-TV-Magazins im Internet, mit dem Erotik- und
Pornografiedarstellungen angeboten werden.
Der Beitrag wurde erstellt von Detlef Brock.
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/02/unmoralisches-angebot-arbeitsagentur.html
Willi S
Angebot: Die Augsburger Agentur für Arbeit hat einer
19-Jährigen eine Stelle als Servicekraft angeboten - in einem Bordell.
Voraussetzung für den Job sei ein "ansprechendes
Auftreten", heißt es in einem Brief an die junge Frau.
Die Augsburger Agentur für Arbeit hat einer
19-Jährigen eine Stelle als Servicekraft in einem Bordell vorgeschlagen. Die
Frau sollte in dem Bordell Gästen an der Theke Getränke ausschenken.
Voraussetzung sei ein "ansprechendes
Auftreten", heißt es in einem Brief des Arbeitsamtes, der der Augsburger
Allgemeinen vorliegt.
Die 19-Jährige sagte der Zeitung:
"Ich war total entsetzt. Meine Mutter hat sogar
geschrien, als sie den Brief gesehen hat."
Das Angebot sei ein Versehen gewesen, erklärte
Geschäftsführer Roland Fürst. Bei einer Stelle im Rotlichtmilieu hätte die Frau
eigentlich vor dem Schreiben gefragt werden müssen, ob sie Interesse hat.
"Hier ist uns ein Fehler unterlaufen. Die
zuständige Vermittlerin hat das Gespräch nicht geführt und den Brief am Freitag
verschickt."
Der Vorfall sei unangenehm, sagte Fürst. "Es
entsteht der Eindruck, dass wir hier ungefiltert Vermittlungsvorschläge
raushauen.
" Die Agentur werde künftig noch genauer
hinschauen, ob eine Stelle zum Bewerber passe. "Gerade bei einer Stelle im
Rotlichtmilieu muss es passen."
Wir erinnern uns: Sozialgericht
Darmstadt, Urteil vom 26.09.2012 - S 17 AS 416/10 , berufung anhängig beim LSG
Hessen unter dem Az. L 9 AS 852/12
Ein erwerbsfähiger Leistungsempfänger hat keinen
Anspruch auf Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen für die Gründung
eines Erotik-Live-TV-Magazins im Internet, mit dem Erotik- und
Pornografiedarstellungen angeboten werden.
Der Beitrag wurde erstellt von Detlef Brock.
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Willi S
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