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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Als Lebensgrundlage ist das Jobcenter untauglich

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Beitrag von Willi Schartema Mi 30 Jan 2013 - 11:40

Heinz
Buschkowsky-Kolumne


Bei mir in Neukölln haben zwei von drei
Langzeitarbeitslosen keinen Berufsabschluss.


Junge Leute im wunderbaren Alter bis Mitte zwanzig
stehen normalerweise in Saft und Kraft, heiraten und bauen ihr Nest. Bei mir
steht über die Hälfte im Hartz-IV-Bezug.


Ein erfolgreicher Berufsabschluss ist das Signal an
alle anderen: „Ich habe etwas zu Ende gebracht, kann was, und es gibt ein
Metier, das ich beherrsche.“ Dabei fällt nicht so ins Gewicht, ob man den Beruf
zeitlebens ausübt.


Jedes vierte Ausbildungsverhältnis wurde 2011
abgebrochen. In Berlin sogar jedes dritte. Insgesamt waren es deutschlandweit
150
000
geplatzte Verträge.


Sicher gibt’s da auch Fälle mit objektiver Begründung.
Gesundheitliche Unverträglichkeiten, falsche Vorstellungen vom Beruf, Veränderung
in den persönlichen Verhältnissen. Das Leben ist eben manchmal unberechenbar
und oft findet sich etwas Neues.


Problematischer wird es dort, wo einfach die Lust und
das Durchhaltevermögen unterbelichtet sind.


In Berlin wurden den jungen Leuten ohne
Ausbildungsverhältnis im letzten Jahr 2000 freie Stellen angeboten.


Auf dieses Anschreiben zeigten drei Viertel noch nicht
mal eine Reaktion.


Der DGB droht der Wirtschaft mit Kontrollen und
Sanktionen. Wenig hilfreich. Man meint den Esel und schlägt den Sack.

Das Jobcenter ist als Ausbildungsstätte okay, als
Lebensgrundlage allerdings untauglich.


Quelle:

http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/01/als-lebensgrundlage-ist-das-jobcenter.html

Willi S
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