Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29ALG II und das Internet -
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH
Seite 1 von 1
290113
ALG II und das Internet -
Die Bedeutung des
Internets im täglichen Leben – neu definiert
Der Bundesgerichtshof hat mit seinem jüngsten Urteil
zum Thema "Die Internetnutzung und ihre Bedeutung im täglichen Leben"
die Weichen für etliche weitere Diskussionen gestellt.
Die Frage, ob ein internetfähiger Computer sowie ein
Internetzugang für ALG II-Empfänger vom Staat finanziert werden müssen, ist
eine Frage, die bereits seit langem diskutiert wird.
Erst 2010 urteilte das
Landessozialgericht Bayern hinsichtlich
eines Darlehens zur Beschaffung eines interntfähigen Computers:
Es wäre sinnvoll und wünschenswert, einen eigenen PC
für die Arbeitssuche benutzen zu können, es sind aber keine Umstände
ersichtlich, die dies zu einer erforderlichen Eingliederungsleistung machen
könnten (vgl. Wortlaut § 3 Abs. 1 S. 1 und § 14 S. 3 SGB II).
Wenn der Beschwerdeführer einen Personalcomputer
anschaffen möchte, muss er dies aus einer Regelleistung ansparen. Es handelt
sich nicht um einen unabweisbaren Existenzbedarf im Sinn von § 23 Abs. 1 SGB
II.
" Unter Berücksichtung des Urteils des BGH, das
feststellt, dass "es (das Internet] sich zu einem die Lebensgestaltung
eines Großteils der Bevölkerung entscheidend mitprägenden Medium entwickelt
[hat], dessen Ausfall sich signifikant im Alltag bemerkbar macht", ist die
Annahme, dass das Internet nicht zum soziokulturellen Existenzminimum gehört,
kaum weiterhin nachzuvollziehen.
Vielmehr hat der BGH hier deutlich gemacht, dass das
Internet nicht eine exotische Möglichkeit ist, Fernseher bzw. Telefon oder
Radio zu ersetzen, sondern hat auf die Entwicklung des Internet zum Medium, das
aus dem Alltag nicht mehr herauszurechnen ist, abgezielt.
Es ist anzunehmen, dass angesichts dieser Auffassung
des BGH gerade auch hinsichtlich des Internetzuganges für ALG II-Empfänger neue
Urteile gefällt werden müssen bzw. auch eine Änderung der entsprechenden
Gesetze samt der dazugehörigen Regelsatzberechnung notwendig sind."
Quelle: Telepolis
Anmerkung vom Team des Sozialrechtsexperten:
Lebt ein Sozialhilfebezieher in einem Wohnheim, das
keinen Internetzugang anbietet, hat er Anspruch auf Übernahme angemessener
Internetkosten als Leistung des weiteren notwendigen Lebensunterhalts - nicht
als erhöhten Barbetrag bzw als Eingliederungshilfe - in Ergänzung zu dem in der
Einrichtung tatsächlich erbrachten Lebensunterhalt (BSG, Urteil vom 15.11.2012
- B 8
SO 5/11 R).
Die Nutzung des Internets ist vom Gesetzgeber
zumindest seit dem 1.1.2007 (beruhend auf der Einkommens- und
Verbrauchsstichprobe 2003) außerhalb stationärer Leistungen im Regelsatz
berücksichtigt worden, dem auch im Rahmen stationärer Maßnahmen Rechnung getragen
werden muss(BSG, Urteil vom 15.11.2012 - B 8
SO 5/11 R).
S.a.
Menschen in Hartz-IV-Haushalten werden weiter ausgegrenzt
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/01/alg-ii-und-das-internet.html
Willi S
Internets im täglichen Leben – neu definiert
Der Bundesgerichtshof hat mit seinem jüngsten Urteil
zum Thema "Die Internetnutzung und ihre Bedeutung im täglichen Leben"
die Weichen für etliche weitere Diskussionen gestellt.
Die Frage, ob ein internetfähiger Computer sowie ein
Internetzugang für ALG II-Empfänger vom Staat finanziert werden müssen, ist
eine Frage, die bereits seit langem diskutiert wird.
Erst 2010 urteilte das
Landessozialgericht Bayern hinsichtlich
eines Darlehens zur Beschaffung eines interntfähigen Computers:
Es wäre sinnvoll und wünschenswert, einen eigenen PC
für die Arbeitssuche benutzen zu können, es sind aber keine Umstände
ersichtlich, die dies zu einer erforderlichen Eingliederungsleistung machen
könnten (vgl. Wortlaut § 3 Abs. 1 S. 1 und § 14 S. 3 SGB II).
Wenn der Beschwerdeführer einen Personalcomputer
anschaffen möchte, muss er dies aus einer Regelleistung ansparen. Es handelt
sich nicht um einen unabweisbaren Existenzbedarf im Sinn von § 23 Abs. 1 SGB
II.
" Unter Berücksichtung des Urteils des BGH, das
feststellt, dass "es (das Internet] sich zu einem die Lebensgestaltung
eines Großteils der Bevölkerung entscheidend mitprägenden Medium entwickelt
[hat], dessen Ausfall sich signifikant im Alltag bemerkbar macht", ist die
Annahme, dass das Internet nicht zum soziokulturellen Existenzminimum gehört,
kaum weiterhin nachzuvollziehen.
Vielmehr hat der BGH hier deutlich gemacht, dass das
Internet nicht eine exotische Möglichkeit ist, Fernseher bzw. Telefon oder
Radio zu ersetzen, sondern hat auf die Entwicklung des Internet zum Medium, das
aus dem Alltag nicht mehr herauszurechnen ist, abgezielt.
Es ist anzunehmen, dass angesichts dieser Auffassung
des BGH gerade auch hinsichtlich des Internetzuganges für ALG II-Empfänger neue
Urteile gefällt werden müssen bzw. auch eine Änderung der entsprechenden
Gesetze samt der dazugehörigen Regelsatzberechnung notwendig sind."
Quelle: Telepolis
Anmerkung vom Team des Sozialrechtsexperten:
Lebt ein Sozialhilfebezieher in einem Wohnheim, das
keinen Internetzugang anbietet, hat er Anspruch auf Übernahme angemessener
Internetkosten als Leistung des weiteren notwendigen Lebensunterhalts - nicht
als erhöhten Barbetrag bzw als Eingliederungshilfe - in Ergänzung zu dem in der
Einrichtung tatsächlich erbrachten Lebensunterhalt (BSG, Urteil vom 15.11.2012
- B 8
SO 5/11 R).
Die Nutzung des Internets ist vom Gesetzgeber
zumindest seit dem 1.1.2007 (beruhend auf der Einkommens- und
Verbrauchsstichprobe 2003) außerhalb stationärer Leistungen im Regelsatz
berücksichtigt worden, dem auch im Rahmen stationärer Maßnahmen Rechnung getragen
werden muss(BSG, Urteil vom 15.11.2012 - B 8
SO 5/11 R).
S.a.
Menschen in Hartz-IV-Haushalten werden weiter ausgegrenzt
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/01/alg-ii-und-das-internet.html
Willi S
Ähnliche Themen
» Hilfsangebote regional – bundesweit – vor Ort – Internet – Facebook
» Strafanzeigen per Internet: Nutzen Sie die digitale Polizeiwache
» Rechtsvereinfachung“ im SGB II, Teil II: BA mutiert zur NSA – Die BA-Wunschliste zur Bespitzelung von Erwerbslosen im Internet
» Illegaler Nebenverdienst im Internet - Sozialleistungsbetrug - Geldstrafe von 1500 Euro - Hartz IV - Empfänger gilt als vorbestraft
» Strafanzeigen per Internet: Nutzen Sie die digitale Polizeiwache
» Rechtsvereinfachung“ im SGB II, Teil II: BA mutiert zur NSA – Die BA-Wunschliste zur Bespitzelung von Erwerbslosen im Internet
» Illegaler Nebenverdienst im Internet - Sozialleistungsbetrug - Geldstrafe von 1500 Euro - Hartz IV - Empfänger gilt als vorbestraft
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
|
|
Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Mo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema