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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mo 28 Jan 2013 - 9:49

Immer mehr Arbeitssuchende werden von den Jobcentern in
die Zeitarbeit gedrängt.

von Norma Spindler

Wer beim Jobcenter einen Antrag auf Arbeitslosengeld II stellen muss oder sich
auf den Seiten der »Jobbörse«, der offiziellen Stellenvermittlungsbörse der
Bundesagentur für Arbeit (BA) im Internet, auf Arbeitssuche begibt, hat wenig
Aussicht darauf, einen Job zu finden, von dem man leben oder sich eine Zukunft
aufbauen kann.

Dass mittlerweile ausgerechnet die BA der denkbar schlechteste Partner bei der
Jobsuche ist, hat mehrere Gründe.

Zum einen stellt die BA ihre »Jobbörse« zahlreichen privaten Stellenvermittlern
zur Verfügung, die in Form sogenannter Vermittlungsgutscheine Provisionen für
eine Leistung einfordern, die eigentlich von der BA selbst zu erbringen wäre.

Zum anderen arbeitet die BA immer häufiger mit Zeitarbeitsfirmen zusammen.
Einzelne Jobcenter in Berlin gehen dabei sogar so weit, private
Zeitarbeitsfirmen in ihren Räumlichkeiten sogenannte Messen abzuhalten zu
lassen.

Zu solchen Veranstaltungen werden die »Kunden« der Jobcenter mit einem
Rechtsfolgebescheid eingeladen.

Diese Praxis hat solche Ausmaße
angenommen, dass mittlerweile die Medien darauf aufmerksam geworden sind:


»Schnell vermittelt, schnell wieder arbeitslos«, titelte Spiegel Online Mitte
Januar.

»Ein immer größerer Anteil von Arbeitslosen wird in die Zeitarbeit
vermittelt anstatt in normale Beschäftigungsverhältnisse.« Im Boomjahr 2010
habe der Anteil der Zeitarbeit bei den Vermittlungen sogar über dem regulärer
Beschäftigungsverhältnisse gelegen, berichtete Spiegel Online.

Diejenigen, die vom Jobcenter in schlecht bezahlte und oft befristete
Zeitarbeitsverhältnisse vermittelt werden, verdienen häufig so wenig, dass sie
beim Jobcenter einen Antrag auf Aufstockung stellen müssen.

Die Zeitarbeitsfirmen werden so aus Steuergeldern subventioniert. Wenn das befristete
Arbeitsverhältnis endet, landen viele wieder unmittelbar beim Jobcenter. Den
Mitarbeitern der Jobcenter muss diese Misere gleichgültig sein, schließlich
werden sie nach der Anzahl ihrer Vermittlungen bewertet und nicht danach, ob
sie mit ihren »Kunden« eine vernünftige berufliche Perspektive entwickelt
haben.

Arbeitslose, die in einem Zwei-Wochen-Job untergekommen sind, werden in der
Statistik als vermittelt beziehungsweise integriert geführt.

Auf diese Weise kommen die Erfolge zustande, die von der BA vermeldet werden.
Nachhaltigkeit ist dort kein Thema.

»Wir werden nach der Anzahl unserer
›Integrationen‹ bewertet«,


berichtet die Mitarbeiterin eines Berliner Jobcenters.

»Als erfolgreiche ›Integration‹ gilt bereits eine Vermittlung, die eine
Beschäftigung von mindestens acht Tagen zur Folge hat.

Ich habe ›Kunden‹, die habe ich schon drei Mal vermittelt.«

Statistisch gesehen entsteht der Eindruck einer hohen Anzahl von Vermittlungen
von Arbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt.

Tatsächlich sind viele Vermittelte jedoch schon kurz nach der Vermittlung
wieder arbeitslos.

Einem Bericht der Welt zufolge ist das bei gut der Hälfte der Betroffenen
innerhalb der ersten drei Monate nach der Arbeitsaufnahme der Fall.

Dass die Mitarbeiter der Jobcenter bei der Vermittlung von Arbeitslosen auf
diese Problematik wenig Rücksicht nehmen können, liegt unter anderem daran,
dass in vielen Fällen auch ihre Tätigkeit bei der BA befristet ist.

Beispielsweise droht sämtlichen Mitarbeitern der BA, die 2011 im Rahmen der
sogenannten »Berliner Joboffensive« eingestellt wurden, bald die Entlassung. Im
März laufen ihre Zweijahresverträge aus.

Auf eine Verlängerung oder eine Entfristung können nur diejenigen hoffen, die
sich in den vergangenen zwei Jahren durch eine hohe Anzahl an Vermittlungen
besonders hervorgetan haben.

Dass der Gesetzgeber und die BA einen
Teufelskreis geschaffen haben, angesichts dessen man Arbeitslosen nur raten
kann, beim Jobcenter eher nicht auf Unterstützung zu hoffen, ist der BA mittlerweile
selbst aufgefallen.


Frank-Jürgen Weise, der Vorstandsvorsitzende der BA, möchte das nun ändern,
berichtete Spiegel Online.

Weise habe Fehlentwicklungen eingeräumt, in Zukunft will er sich auch an
Kriterien wie der Qualität der Vermittlung, dem Kundenwohl und dem Aspekt der
Nachhaltigkeit orientieren.

Zu den Fehlentwicklungen gehört sicher auch, dass die »Jobbörse« der BA für
Arbeitnehmer, die sich beruflich umorientieren möchten, eine bessere Stelle
suchen oder sich einfach informieren wollen, unattraktiv ist. Wer bei der
Jobsuche auf die Agentur zurückgreifen möchte, muss alle beruflichen und viele
persönliche Daten einpflegen lassen.

»Die Dienstleistung der Agentur für Arbeit kann nur in Anspruch nehmen,
wer auch bei der Bundesagentur registriert ist«, teilt eine Mitarbeiterin der
Bundesagentur in Dresden mit, jeder benötigt eine Kundenummer.

Anmerkung: Wurden die Bürger und Leser getäuscht- es scheint, als alles nur Lug
und Trug sei!

http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/01/die-neuen-tagelohner-immer-mehr.html

Willi S
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