Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
In den Vorschriften des § 31 a Abs. 2 Satz 1, 31 SGB II kann weder ein Verstoß gegen Artikel 3 GG noch eine Altersdiskriminierung gesehen werden - Sanktionen für unter 25-jährige sind nicht verfassungswidrig  EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
In den Vorschriften des § 31 a Abs. 2 Satz 1, 31 SGB II kann weder ein Verstoß gegen Artikel 3 GG noch eine Altersdiskriminierung gesehen werden - Sanktionen für unter 25-jährige sind nicht verfassungswidrig  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
In den Vorschriften des § 31 a Abs. 2 Satz 1, 31 SGB II kann weder ein Verstoß gegen Artikel 3 GG noch eine Altersdiskriminierung gesehen werden - Sanktionen für unter 25-jährige sind nicht verfassungswidrig  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
In den Vorschriften des § 31 a Abs. 2 Satz 1, 31 SGB II kann weder ein Verstoß gegen Artikel 3 GG noch eine Altersdiskriminierung gesehen werden - Sanktionen für unter 25-jährige sind nicht verfassungswidrig  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
In den Vorschriften des § 31 a Abs. 2 Satz 1, 31 SGB II kann weder ein Verstoß gegen Artikel 3 GG noch eine Altersdiskriminierung gesehen werden - Sanktionen für unter 25-jährige sind nicht verfassungswidrig  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
In den Vorschriften des § 31 a Abs. 2 Satz 1, 31 SGB II kann weder ein Verstoß gegen Artikel 3 GG noch eine Altersdiskriminierung gesehen werden - Sanktionen für unter 25-jährige sind nicht verfassungswidrig  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
In den Vorschriften des § 31 a Abs. 2 Satz 1, 31 SGB II kann weder ein Verstoß gegen Artikel 3 GG noch eine Altersdiskriminierung gesehen werden - Sanktionen für unter 25-jährige sind nicht verfassungswidrig  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
In den Vorschriften des § 31 a Abs. 2 Satz 1, 31 SGB II kann weder ein Verstoß gegen Artikel 3 GG noch eine Altersdiskriminierung gesehen werden - Sanktionen für unter 25-jährige sind nicht verfassungswidrig  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
In den Vorschriften des § 31 a Abs. 2 Satz 1, 31 SGB II kann weder ein Verstoß gegen Artikel 3 GG noch eine Altersdiskriminierung gesehen werden - Sanktionen für unter 25-jährige sind nicht verfassungswidrig  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
In den Vorschriften des § 31 a Abs. 2 Satz 1, 31 SGB II kann weder ein Verstoß gegen Artikel 3 GG noch eine Altersdiskriminierung gesehen werden - Sanktionen für unter 25-jährige sind nicht verfassungswidrig  EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

April 2024
MoDiMiDoFrSaSo
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
2930     

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

In den Vorschriften des § 31 a Abs. 2 Satz 1, 31 SGB II kann weder ein Verstoß gegen Artikel 3 GG noch eine Altersdiskriminierung gesehen werden - Sanktionen für unter 25-jährige sind nicht verfassungswidrig

Nach unten

In den Vorschriften des § 31 a Abs. 2 Satz 1, 31 SGB II kann weder ein Verstoß gegen Artikel 3 GG noch eine Altersdiskriminierung gesehen werden - Sanktionen für unter 25-jährige sind nicht verfassungswidrig  Empty In den Vorschriften des § 31 a Abs. 2 Satz 1, 31 SGB II kann weder ein Verstoß gegen Artikel 3 GG noch eine Altersdiskriminierung gesehen werden - Sanktionen für unter 25-jährige sind nicht verfassungswidrig

Beitrag von Willi Schartema Mi 9 Jan 2013 - 20:42

So die Rechtsauffassung des Gerichts mit heute
veröffentlichtem, rechtskräftigem Beschluss vom 21.12.2012 - L 12 AS 2232/12 B.



Die Regelung sei durch das rechtmäßige Ziel sachlich
gerechtfertigt, mit der schärferen Sanktionierung der 15- bis 24-Jährigen der
Langzeitarbeitslosigkeit gerade dieser Altersgruppe besonders nachhaltig
entgegenzuwirken (BT-Drucks. 15/1516 Seite 61).


Das Gericht hält die Vorschrift des § 31 a Abs. 2 SGB
II nicht für verfassungswidrig.


Das Sozialgericht hat unter Hinweis auf die
Bundestagsdrucksache das gesetzgeberische Motiv für die Schaffung dieser
Regelung dargelegt. Aus dieser Motivation ergibt sich der sachliche Grund für
die unterschiedliche Behandlung von Angehörigen der Altersgruppe unter bzw.
über 25 Jahren.


Dieses gesetzgeberische Motiv ist nicht zu
beanstanden. Darüber hinaus ist entscheidend, dass § 31 a Abs. 2 SGB
II Regelungen enthält, mit denen die Rechtsfolgen der Sanktionierung
abgeschwächt werden können.


So sieht Satz 4 insbesondere vor, dass sich erwerbsfähige
Leistungsberechtigte, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
nachträglich bereit erklären, ihren Pflichten nachzukommen, der Leistungsträger
unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles ab diesem Zeitpunkt
wieder die für die Bedarfe nach § 22 zu erbringenden Leistungen gewähren kann.


Des Weiteren kann der Sanktionierungszeitraum auf 6
Wochen beschränkt werden (§ 31 b Abs. 1 Satz 4 SGB II).


Unter Berücksichtigung dieser Umstände spricht nichts
für die Verfassungswidrigkeit dieser Vorschrift (vgl. hierzu auch Herold Tews
in Löns/Herold Tews, SGB II, 3. Auflage 2011, § 31a Rdz 13; Berlit in Münder,
SGB II, 4. Auflage 2011, § 31 a Rdz 31).


Quelle:
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen , Beschluss vom 21.12.2012 - L 12 AS
2232/12 B



Anmerkung: Weniger Hartz IV für junge Arbeitslose


Das reine Arbeitslosengeld II ist für junge Erwachsene
unter 25 Jahre trotz gestiegener Lebenshaltungskosten spürbar gesunken. Das
geht nach einem Bericht der "Saarbrücker Zeitung" (Mittwoch-Ausgabe)
aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linkspartei im
Bundestag hervor.


Im Dezember 2011 lag die durchschnittliche Höhe der gesamten Zahlungsansprüche
von den jungen Erwachsenen, also auch einschließlich der Kosten für die
Warmmiete, demnach bei 338 Euro.

Davon verblieben den Betroffenen im Schnitt 135 Euro zum Leben. Ende 2007
betrug dieser Anspruch noch 142 Euro, also sieben Euro mehr.

Die Sozialexpertin der Linken, Yvonne Ploetz, führt diese rückläufige
Entwicklung auf verstärkte Sanktionen der Arbeitsagenturen gegen die
Betroffenen zurück.

Der Beitrag wurde erstellt von Detlef Brock.

http://www.jurablogs.com/de/in-vorschriften-31-abs-2-satz-1-31-sgb-ii-weder-verstoss-artikel-3-gg-altersdiskriminierung

http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/01/in-den-vorschriften-des-31-abs-2-satz-1.html


Willi S Meine Meinung dazu!!!

Wer oder was ist Deutschland Andres Clauss

Video http://www.novertis.com/author/andreasclauss?googleb0t=true
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 70
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Ein möglicher Verstoß einer Antragstellerin gegen die aus der Fiktionsbescheinigung (§ 81 Abs. 4/5 AufenthG) hervorgehende Wohnsitzauflage ändert an der örtlichen Zuständigkeit eines Sozialhilfeträgers nach § 98 Abs. 1 Satz 1 SGB XII nichts, gerade wenn
» Abschluss eines Leistungsvertrages zwischen Jobcenter und selbstständigen, hilfebedürftigem Schuldnerberater - § 16a SGB II, § 17 Abs. 1 Satz 1 SGB II u. Abs. 2 finden keine Anwendung - auch aus anderen Vorschriften des SGB II lässt sich kein Anspruch
» Für unter 25-Jährige gilt keine andere Zumutbarkeitsgrenze für Wohnraum als für über 25-Jährige Leistungsberechtigte
» Die in § 2 Abs. 1 AsylbLG bestimmte, entsprechende Anwendung der Vorschriften des SGB XII (Sozialhilfe) schließt auch die Bestimmung des § 22 SGB XII (Sonderregelungen für Auszubildende) mit ein. § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II ist heranziehbar, wenn die
» Zur Ermittlung des Verkehrswertes nach § 12 Abs. 4 Satz 1 SGB II kann für Beteiligungen an Fondgesellschaften (geschlossene Fonds) weder auf die getätigten Einlagen noch den sog. Buchwert abgestellt werden, wenn dieser Wert im maßgebenden Zeitpunkt nicht

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten