Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Eine Familie rennt im Jobcenter ihrem Geld hinterher- Einzelfall?

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Eine Familie rennt im Jobcenter ihrem Geld hinterher- Einzelfall?  Empty Eine Familie rennt im Jobcenter ihrem Geld hinterher- Einzelfall?

Beitrag von Willi Schartema Fr 4 Jan 2013 - 12:04

Antrag
auf Hartz IV landete zwischen Poststücken ohne Dringlichkeit, während Dörings
wochenlang auf ihren Bescheid warteten


Brandenburg an der Havel - Für Familie Döring verlief
der Jahreswechsel gar nicht reibungslos. Denn obwohl sie ihren Antrag
rechtzeitig abgegeben hatten, standen Sandra und Sven Döring mit ihren vier
Kindern im neuen Jahr ohne Geld vom Jobcenter da. Nachdem die MAZ sich
einschaltete, scheint eine Lösung nah.


Sven Döring geht einer geregelten Arbeit nach. Doch
sein Lohn reicht nicht, um die ganze sechsköpfige Familie zu ernähren – das
Ehepaar und die vier Kinder im Alter zwischen drei und elf Jahren, von denen
drei behindert sind. Weil das Einkommen nicht reicht, stehen der Familie
ergänzende Leistungen nach Hartz IV zu.


Weil es bereits vor einem Jahr Probleme mit dem Antrag
und Zahlungen gegeben hatte, kümmerte sich Sandra Döring früh um den
Leistungsantrag. Am 27. November ließ sie sich sogar mit einem Behördenstempel
bestätigen, dass ihr Antrag im Jobcenter eingegangen ist.


Zwischen den Jahren stieg die Unruhe, weil weder ein
Bescheid noch Geld eintrafen.


Als am ersten Werktag des neuen Jahres noch immer kein
Geld da war, bemühte sich Sandra Döring vergebens um eine Lösung.


Sven Döring machte sich auf den Weg in die
Geschwister-Scholl-Straße. Doch dort wurde er vom Empfang unverrichteter Dinge
wieder nach Hause geschickt. Das Jobcenter sei geschlossen.


„Wir haben eine Mitwirkungspflicht, doch das Jobcenter
hat doch auch eine Pflicht uns gegenüber“, sagt Sandra Döring, die „traurige,
stressige und anstrengende“ Tage hinter sich hat. Schließlich müsse die Familie
ihre Miete und andere laufende Kosten bezahlen.


Jobcenter-Geschäftsführer Christian Gärtner
ist der Sache nachgegangen und bekennt anschließend, „kein technisches
Versagen, sondern ein menschliches“.


Der Vorgang sei „die berühmte Ausnahme von
der Regel, sehr bedauerlich und auch sehr ärgerlich“.


Die Erklärung:

Die zuständige Mitarbeiterin sei seit einigen Monaten
erkrankt, die Anträge würden daher von den übrigen Teammitgliedern mit
bearbeitet. Der Antrag sei versehentlich zwischen zwei Poststücke geraten,
deren Bearbeitung keine Dringlichkeit erforderte. Nunmehr sei er sofort in
Bearbeitung genommen worden.


Tatsächlich hat die Familie gleich gestern einen
Termin im Jobcenter erhalten und einen Teil des ihr zustehenden Betrages dort
ausgezahlt bekommen. Der Mitarbeiter habe einen zügigen Versand des Bescheides
zugesagt, berichtet die Familienmutter.


Nach Gärtners Angaben gibt es keine weiteren
Beschwerden über ausgebliebene Zahlungen. Die Bearbeitung solcher Anträge
dauere durchschnittlich zwölf Tage.


Anmerkung:

" Berühmte Ausnahme von der Regel" sagt
Geschäftsführer Christian Gärtner - ob dem wirklich so ist, müsste man
hinterfragen.


Fakt ist: Tag Täglich
kann man in der Presse oder in Foren lesen, dass Zahlungen den
Leistungsempfänger gar nicht erreichen oder nicht ausgezahlt werden, obwohl -
Leistungsanspruch besteht.


Geschäftsführer Christian Gärtner- war da
nicht was??


Jobcenter fährt harte Linie gegen Verweigerer -
Notfalls werden wir bei qualifizierungsunwilligen Leuten aber sanktionieren,
bis sie raus sind aus dem Leistungsbezug sagt Geschäftsführer Christian Gärtner
- Jobcenter Brandenburg


Hinweis vom Team des Sozialrechtsexperten:

Bei verspäteter Zahlung Antrag auf Vorschuss beim JC
stellen.


Das menschenwürdige Existenzminimum
muss gesichert sein und es ist Pflicht und Aufgabe einer jeden Behörde dies zu
gewährleisten.


Der Beitrag wurde erstellt von Detlef Brock.

http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/01/eine-familie-rennt-im-jobcenter-ihrem.html

Willi S
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